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   BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 26.97   

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BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 26.97 (https://dejure.org/1998,3090)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1998 - 3 C 26.97 (https://dejure.org/1998,3090)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1998 - 3 C 26.97 (https://dejure.org/1998,3090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Finanzvermögen, ehemaliges - des Ministeriums für Staatssicherheit; Stichtag für Vermögenszuordnung durch Präsidentin der Treuhandanstalt; Heranziehung von DDR- Recht für die Zeit vor Einigungsvertrag

  • Judicialis

    Einigungsvertrag (EV) Art. 22 Abs. 1 Sätze 1 und 2; ; 4. DVO/TreuhG § 1; ; ZGB § 68 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen - Zuordnung überwiegend für Aufgaben des ehemaligen MfS genutzten Vermögens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.10.1996 - 3 B 149.96

    Offene Vermögensfragen - Vermögenszuordnung von Verwaltungsvermögen

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 26.97
    Eine Vermögenszuordnung nach diesen Vorschriften scheidet daher aus, wenn der betreffende Vermögensgegenstand bereits vor diesem Stichtag seine Zugehörigkeit zum Finanz- oder Verwaltungsvermögen verloren hat (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 84.94 - Buchholz 111 Art. 22 Nr. 15; Beschluß vom 28. Oktober 1996 - BVerwG 3 B 149.96 - Buchholz 111 Art. 21 Nr. 17).
  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 16.92

    Investitionsgesetz - Investitionsvorrangverfahren - Investitionsbescheinigung -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 26.97
    Diese Vorschrift hätte auch das Verwaltungsgericht zugunsten der Klägerin anzuwenden, hätte es nunmehr zu entscheiden (vgl. Urteil vom 18. Dezember 1992 BVerwG 7 C 16.92 BVerwGE 91, 334 ).
  • BVerwG, 02.10.1996 - 3 B 70.96

    Offene Vermögensfragen - Zuführung zu neuen sozialen Zwecken

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 26.97
    Eine Zuführung zu sozialen Zwecken durch die Nutzung eines Grundstücks zu Wohnzwecken ist allenfalls dann in Betracht zu ziehen, wenn darin die Fürsorge für Schwache und Bedürftige, die ohne solche Hilfe die notwendigen Lebensbedürfnisse nicht angemessen befriedigen konnten, zum Ausdruck kam (Beschlüsse vom 2. Oktober 1996 BVerwG 3 B 70.96, 17. Oktober 1996 BVerwG 3 B 71.96 und 16. Oktober 1996 BVerwG 3 B 73.96 Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 21 S. 63).
  • BVerwG, 16.10.1996 - 3 B 73.96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Vermietung von Räumen, die

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 26.97
    Eine Zuführung zu sozialen Zwecken durch die Nutzung eines Grundstücks zu Wohnzwecken ist allenfalls dann in Betracht zu ziehen, wenn darin die Fürsorge für Schwache und Bedürftige, die ohne solche Hilfe die notwendigen Lebensbedürfnisse nicht angemessen befriedigen konnten, zum Ausdruck kam (Beschlüsse vom 2. Oktober 1996 BVerwG 3 B 70.96, 17. Oktober 1996 BVerwG 3 B 71.96 und 16. Oktober 1996 BVerwG 3 B 73.96 Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 21 S. 63).
  • BVerwG, 28.09.1995 - 7 C 84.94

    ehemaliges Reichsvermögen - Art. 20 Abs. 1 GG, Bundesstaatsprinzip

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 26.97
    Eine Vermögenszuordnung nach diesen Vorschriften scheidet daher aus, wenn der betreffende Vermögensgegenstand bereits vor diesem Stichtag seine Zugehörigkeit zum Finanz- oder Verwaltungsvermögen verloren hat (Urteil vom 28. September 1995 - BVerwG 7 C 84.94 - Buchholz 111 Art. 22 Nr. 15; Beschluß vom 28. Oktober 1996 - BVerwG 3 B 149.96 - Buchholz 111 Art. 21 Nr. 17).
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 283/94

    Übergang des ehemaligen MfS-Vermögens auf die Bundesanstalt für

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 26.97
    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stimmt hiermit überein (vgl. Urteil vom 20. September 1996 - V ZR 2283/94 - VIZ 1997, 47).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 62.93

    Zuführung von Stasi-Vermögen

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 26.97
    Hiergegen spricht zum einen, daß diese Regelung der Sache nach anknüpft an den Beschluß des DDR-Ministerrats vom 16. Mai 1990 (Urteil vom 19. Januar 1995 BVerwG 7 C 62.93 - BVerwGE 97, 295 ).
  • BVerwG, 17.10.1996 - 3 B 71.96

    Vermietung von Wohnraum, der zuvor durch das Ministerium für Staatssicherheit

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1998 - 3 C 26.97
    Eine Zuführung zu sozialen Zwecken durch die Nutzung eines Grundstücks zu Wohnzwecken ist allenfalls dann in Betracht zu ziehen, wenn darin die Fürsorge für Schwache und Bedürftige, die ohne solche Hilfe die notwendigen Lebensbedürfnisse nicht angemessen befriedigen konnten, zum Ausdruck kam (Beschlüsse vom 2. Oktober 1996 BVerwG 3 B 70.96, 17. Oktober 1996 BVerwG 3 B 71.96 und 16. Oktober 1996 BVerwG 3 B 73.96 Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 21 S. 63).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 3 C 35.97

    Klagebefugnis; Vermögenszuordnung und fehlende Klagebefugnis; Anwartschaftsrecht,

    Die für eine solche Zuführung allein in Erwägung zu ziehende Wohnnutzung des Grundstücks war für den maßgeblichen Zeitraum schon nicht neu, weil die Kläger das auf dem Grundstück errichtete Wohngebäude bereits vor dem 1. Oktober 1989 bewohnt hatten (vgl. Urteil vom 27. August 1998 BVerwG 3 C 26.97 ).

    Darüber hinaus ist eine Zuführung zu sozialen Zwecken durch die Nutzung eines Grundstücks zu Wohnzwecken allenfalls dann in Betracht zu ziehen, wenn darin die Fürsorge für Schwache und Bedürftige, die ohne solche Hilfe die notwendigen Lebensbedürfnisse nicht angemessen befriedigen könnten, zum Ausdruck kam (vgl. Urteil vom 27. August 1998 a.a.O., m.w.N.).

    Für eine Klärung kann dann deshalb ein Bedürfnis bestehen, weil auf der einen Seite jedenfalls ein vor dem Beitritt vollendeter und wirksamer Erwerb eines Vermögensgegenstandes diesem die Zuordnungsfähigkeit entzog (vgl. Urteil vom 27. August 1998 BVerwG 3 C 26.97 ) und auf der anderen Seite eine auf das einschlägige DDR-Recht gegründete Rückabwicklung eines unwirksamen Erwerbs durch DDR Behörden oder Gerichte naturgemäß nach dem Beitritt nicht mehr in Frage kam.

    Sie folgt im Streitfall auch nicht aus der Bestimmung des durch das Wohnungsmodernisierungssicherungsgesetz vom 17. Juli 1997 (BGBl I S. 1823 ) eingefügten Art. 233 § 2 Abs. 2 Satz 1 EGBGB (vgl. allgemein zur Anwendbarkeit dieser Vorschrift, namentlich auch zur Anwendung im Revisionsverfahren: Urteil vom 27. August 1998 BVerwG 3 C 26.97 m.w.N.; ähnlich zu Art. 237 § 1 EGBGB: BGH, Urteil vom 19. Juni 1998 V ZR 356/96 VIZ 1998, 519).

    Im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 20. September 1996 V ZR 283/94 KPS § 1 4. DVO/TreuhG 1/96 m.Anm. Schmidt-Räntsch) hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß hierdurch Verkäufen, die ansonsten ordnungsgemäß durchgeführt wurden, nicht rückwirkend die rechtliche Grundlage entzogen worden ist (vgl. das einen bereits im August 1990 vollendeten Erwerb betreffende Urteil vom 27. August 1998 BVerwG 3 C 26.97 ).

  • BVerwG, 26.08.1999 - 3 C 31.98

    Vermögen, öffentliches - der DDR; Vermögen der DDR; zuordnungsfähiges Vermögen

    a) Der erkennende Senat muß weder entscheiden, ob die Auffassung der Beklagten zutrifft nicht die Vorschriften in den Art. 21 und 22 EV, sondern die Vorschriften der 3. Durchführungsverordnung zum Treuhandgesetz vom 29. August 1990 (GBl I S. 1333), betreffend vor allem volkseigene Güter (§ 1) sowie von Genossenschaften oder Einzelpersonen genutzte volkseigene Nutzflächen (§ 3), rechtfertigten die zugunsten der Beigeladenen erfolgte Zuordnung; noch bedarf es einer abschließenden Beantwortung der Frage, ob das in Art. 21 Abs. 1 Satz 1 EV vorausgesetzte Vermögen der Deutschen Demokratischen Republik nur im Falle von Volkseigentum vorliegt (so BGH, Urteil vom 11. Juli 1997 V ZR 313/95 BGHZ 136, 228 ), oder ob auch andere Formen staatlichen bzw. sozialistischen Eigentums zur Zuordnungsfähigkeit des betreffenden Vermögensgegenstands führen können (vgl. die Urteile vom 2. März 1995 BVerwG 7 C 61.93 Buchholz 115 Nr. 2, vom 28. September 1995 BVerwG 7 C 57.94 BVerwGE 99, 283, 286 "öffentliches Vermögen der DDR und ihrer Rechtsträger", vom 28. September 1995 BVerwG 7 C 84.94 Buchholz 111 Art. 22 Nr. 15 S. 44, vom 7. August 1997 BVerwG 3 C 20.96 BVerwGE 105, 140 für Stiftung des öffentlichen Rechts, und vom 27. August 1998 BVerwG 3 C 26.97 ; vgl. auch Beschluß vom 10. Juli 1997 BVerwG 3 B 165.96 Buchholz 111 Art. 21 Nr. 23).
  • BVerwG, 16.03.2000 - 3 C 15.99

    Legendiertes MfS-Vermögen; Wirksamkeit des Erwerbs von legendiertem MfS-Vermögen

    Der Ansicht des Verwaltungsgerichts, die Durchführungsverordnungen zum Treuhandgesetz wirkten materiell auf Zeiträume vor ihrem jeweiligen Inkrafttreten zurück, ist der erkennende Senat bereits im Urteil vom 27. August 1998 - BVerwG 3 C 26.97 - (Buchholz 111 Art. 21 EV Nr. 27) entgegengetreten.
  • BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 22.98

    Öffentliche Restitution; kommunales Altvermögen; Sowjetisch-Deutsche

    Dieser Abgrenzung ist der erkennende, für das Vermögenszuordnungsrecht nunmehr zuständige 3. Senat gefolgt (vgl. die Urteile vom 7. August 1997 - BVerwG 3 C 20.96 - BVerwGE 105, 140 - und vom 27. August 1998 BVerwG 3 C 26.97 -).
  • BVerwG, 04.02.2000 - 3 B 152.99

    Nichtzulassungsbeschwerde mit den Zulassungsgründen der grundsätzlichen Bedeutung

    Wie der beschließende Senat in seinem - vom Verwaltungsgericht auch berücksichtigten - Urteil vom 27. August 1998 (- BVerwG 3 C 26.97 - ZOV 1999, 149) entschieden hat, entfällt die Zuordnungsfähigkeit eines Vermögensgegenstandes (nur) durch dessen wirksame Veräußerung an eine Privatperson vor dem Tag des Beitritts; dabei richtet sich die Wirksamkeit nach dem damals in der DDR geltenden Immobiliarrecht.
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